Aufgaben und Ziele
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder in der Gesundheits-, Bildungs- und Sozialpolitik und in der Politik für Menschen mit Behinderung. Eines der wichtigsten Ziele in unserer Arbeit ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene. Unsere Stärke ist die aus der eigenen Betroffenheit erwachsene Kompetenz im Umgang mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Aufgrund der Vielzahl unserer Mitglieder mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen können wir auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen, der uns hilft, die Belange der Betroffenen umfassend und behinderungsübergreifend zu vertreten.
Wir sind zahlreich vertreten
Die Bedeutung der LAGH SELBSTHILFE e. V. in Hessen wird in der Mitarbeit in zahlreichen Gremien als Vertreterin der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen deutlich:
- Inklusionsbeirat beim Beauftragten des Landes Hessen für Menschen mit Behinderungen·
- Umsetzung des BTHG durch Hess. Ausführungsgesetz: Sitz in der Eingliederungshilfekommission, Vertragskommission und den vielfältigen Arbeits- und Expertengruppen zur Vorbereitung der Rahmenverträge
- Sitz im Beirat des Integrationsamtes des LWV
- Fahrgastbeirat des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV)
- Mitarbeit am Runden Tisch Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V
- Koordinierungsstelle der Patientenvertretung in Hessen
- Sitz im Landesausschuss und erweiterten Landesausschuss und den entsprechenden Arbeitsgruppen
- Beteiligung in den Zulassungsausschüssen der Ärzte und Psychotherapeuten bei der KV Hessen und dem entsprechenden Berufungsausschuss
- Beteiligung in 6 regionalen Gesundheitskonferenzen (mit Stimmrecht)
- Beteiligung im Zulassungsausschuss und Berufungsausschuss der Zahnärzte bei der zahnärztlichen KV Hessen
- Sitz im Beirat des MDK Hessen
- Sitz im Landesbeirat Patientensicherheit
- Sitz in der Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung in Hessen (LAGQH) und in Fachkommissionen
Dabei arbeiten wir unabhängig von parteipolitischen, konfessionellen, wirtschaftlichen und institutionellen Interessen. Grundlage unseres Handelns ist die Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht hat, ein selbst bestimmtes, diskriminierungsfreies und würdevolles Leben in der Mitte unserer Gesellschaft zu führen und seine Persönlichkeit frei zu entfalten.
Um dies zu verwirklichen, hat jeder Mensch mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie auch deren Angehörige gegenüber der Gesellschaft Anspruch auf die individuell notwendige Unterstützung sowie die barrierefreie Gestaltung eines jeden Sozialraums. Leitlinie unseres Handelns ist hier die UN-Behindertenrechtskonvention.
