Beitragsordnung des LAGH Selbsthilfe e. V.
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung § 4.6 grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. – Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Erhebung und Rechnung können digital erfolgen, nachdem vorher die Mitgliedszahlen eines jeden Verbandes per Abfrage ermittelt wurden – Der Vorstand ist berechtigt, Beiträge auf Antrag und nach entsprechender Prüfung der vorgelegten Nachweise für ein Jahr zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung besteht nicht. – Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.6. werden 50 % des Beitragssatzes berechnet.
§ 3 Beiträge
Beitragsberechnung: pro Einzelmitglied: 1,00 €
Zahl der Einzelmitglieder der Mitgliedsorganisation x 1,00 € = Beitrag
Mindestbeitrag pro Mitgliedsorganisation: 75,00 €
Höchstbeitrag pro Mitgliedsorganisation: 1.750,00 €
Fördernde Mitgliedsorganisation: 150,00 €
§ 4 Vereinskonto
IBAN: DE41 5335 0000 0000 0010 74
Kreditinstitut: Sparkasse Marburg Biedenkopf
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt
Der freiwillige Austritt muss schriftlich per Einschreiben dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
§ 6 Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 09. November 2019 diese Beitragsordnung beschlossen. Sie wird durch die Protokollausfertigung der Mitgliederversammlung an alle Mitglieder bekanntgemacht und tritt zum 1.1.2020 in Kraft. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verband beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für Neumitglieder verbindlich.
