Plastikfiguren bilden einen Kreis, wobei eine Figur im Rollstuhl sitzt envato vetre

Mehr Einsatz für Inklusion gefordert!

10. April 2025 | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Abschlusserklärung des Ständigen Ausschusses vom 16.-19.03.2025 in Bremen

Deutschland muss deutlich mehr Anstrengungen im Hinblick auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) unternehmen! Zum Abschluss seiner Frühjahrstagung vom 17.-19. März 2025 in Bremen übergibt der Ständige Ausschuss der Behindertendachverbände in den Bundesländern und im Bund folgende Forderungen an den Bremer Senat.

  1. Zur gesamtgesellschaftlichen Teilhabe werden Bund und Länder aufgefordert, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Umsetzung der Aktionspläne zur Verwirklichung der UN-BRK zu verwenden.
  2. Eine Antidiskriminierungskommission unter paritätischer Beteiligung der Interessenverbände behinderter Menschen soll Rechtslücken schließen, die immer noch die Ungleichbehandlung und damit auch eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und psychosozialen Gesundheitsproblemen zulassen.
  3. Wir erwarten von Bund und Ländern, dass Sonderstrukturen in der Lebensgestaltung konsequent in inklusive Lösungen umgewandelt werden, bis auf Ausnahmen für besonderen Schutzbedarf. Dafür sind konkrete Zeitpläne und finanziell ausgestattete Konzepte zu entwickeln.
  4. In allen Regionen Deutschlands muss es in Zukunft möglich sein, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem „Kiez“, in ihrem Stadt-/Ortsteil und ihrem Quartier so leben können, wie sie es wollen! In alle entsprechenden Entwicklungsprozesse sind Interessenverbände behinderter, chronisch kranker und psychiatriebetroffener Menschen als „Expert:innen in eigener Sache“ in Stadtteilprojekte einzubeziehen.
  5. Menschen mit Behinderungen, chronischer Erkrankung und psychischen Beeinträchtigungen müssen alle erforderlichen medizinischen Leistungen ohne eigene Kostenbeteiligung barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
  6. Im Prozess der Umwandlung von stationärer in ambulante psychiatrische Versorgung müssen alle besonderen Bedarfe rechtzeitig identifiziert und auf Augenhöhe, wohnortnah, sicher sowie ohne Stigmatisierung und Zwang selbstverständlich werden. Die bereits bestehenden Impulse aus dem Spektrum der Menschen mit Psychiatrieerfahrung sind zwingend zu berücksichtigen und mit geeigneten Instrumenten der Finanzierung zu ermöglichen.

Eine gelingende Umsetzung der UN-BRK ist ohne die Einbindung der Selbstvertretung und Interessensvertretung nicht erreichbar. Die Mitwirkung auf allen Ebenen muss dabei sowohl gesetzlich verankert als auch finanziell hinterlegt sein.

Im oben beschriebenen Zusammenhang ist die unzuverlässige Finanzierung der Interessenverbände aus Mitteln der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe nach § 20 h SGB V ein besonderes Problem. Die Projektförderung in der „kassenindividuellen Selbsthilfeförderung“ muss künftig über mehrere Jahre zuverlässig gewährt werden (Regellaufzeit von größeren Projekten auf Bundes- und Landesebene mindestens 2 – 3 und möglichst 3 – 5 Jahre). Zur Planungssicherheit für die Antragssteller müssen Fördergelder zeitnah nach der Antragsstellung bewilligt und ausgezahlt werden. Eine ausschließliche Auszahlung von Fördergeldern erst nach Projektabschluss muss künftig ausgeschlossen werden. Diagnosen übergreifende Selbsthilfezusammenschlüsse („Dachverbände“) sollen in Zukunft im Förderverfahren nachhaltig berücksichtigt werden, damit diese ihren wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Selbsthilfearbeit dauerhaft stabil leisten können.

Bremen, 18. März 2025